Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Stand: 01.12.2020)
Auslegung der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 für Angebote der Kinder und Jugendarbeit (Quelle: HMSI 30.11.2020)
Hinweise zur Aktualisierung:
1. Landesverordnung (01.12.2020):
Die hier zusammengestellten Informationen berücksichtigen die Regelungen, die ab dem 1. Dezember gelten. Hierdurch sind alle Angebote der Jugendarbeit untersagt. Lediglich die Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen im öffentlichen Raum (hier Kapitel 1) und die Durchführung von Bildungsangeboten in unterrichtsähnlicher Form (hier Kapitel 3) sind weiterhin unter Einhaltung der entsprechenden Regelungen möglich.
4. Freizeiten und Zeltlager
Alle Angebote mit Freizeitcharakter und Angebote der Jugendarbeit mit Übernachtungen sind verboten.
§ 4 Gaststätten und Übernachtungsbetriebe
(3) Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen Zwecken erlaubt. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Das Schullandheim Lützel ist trotz umgesetzter Auflagen (Hygiene und Abstand) aktuell nicht belegbar!
Das Schullandheim Lützel war unter Auflagen (Hygiene und Abstand) bis Ende Oktober 2020 belegbar!
Auch für uns galt das hessenweite Beherbergungsverbot, eine Belegung war seit Juli 2020 unter Auflagen bezüglich der Hygiene- und der Abstandsgebote wieder möglich.
Unser sich an der jeweils aktuellen Lage orientierendes Hygiene- und Abstandskonzept dient dem Schutz unserer Gäste und berücksichtigt die Verordnungen des Landes Hessen. Von daher sind aktuell keine Belegungen im Schullandheim Lützel unter Einschränkungen möglich!
Wir sind durch den erhöhten Reinigungsbedarf aufgrund der Hygieneregeln dazu gezwungen unsere Preise ab dem 01.01.2021 in diesem Bereich anzupassen. Wir bitten um Beachtung der neuen Preisliste, die ab dem 01.01.2021 gilt!
Alle schon vorgenommenen Reservierungen für das Jahr 2021 werden von uns berücksichtigt. Die maximale Belegungszahl orientiert sich an den Regelungen des Sozialministeriums für gemeinnützige Schullandheime und andere Beherbergungseinrichtungen und liegt daher aktuell bei 24 Personen.
Für Bildungsmaßnahmen gilt weiterhin die Regelung des Landes Hessen für die maximale Teilnahmezahl zuzüglich der Betreuungspersonen. Aktuelle und ausführliche Informationen zu den Regelungen in Hessen finden sich auf der Corona-Seite des Hessischen Jugendrings (https://www.hessischer-jugendring.de/corona).
Wir freuen uns über ihre Belegungsanfragen für 2021 und ab Mitte des Jahres für 2022.
Wir danken allen Belegern und Gruppen, die uns in diesem schwierigen Jahr 2020 die Treue gehalten haben und wünschen einen guten Start in das neue Jahr.
Ihr / Euer TEAM LÜTZEL
Wählen Sie eine Funktion aus!
Bildergalerie
Ein kleiner Rundgang durchs Schullandheim
Anfahrt
Wie komme ich zum Schullandheim Lützel?
Reservierung
Einfach & Schnell reservieren
AUSFLUGSTIPPS
Nützliche Tipps für spannende Ausflüge
Verein
Mehr Infos zum Verein
Interner Bereich